Gerichtliche Verfahren zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht stellen unterschiedliche Verfahrensgegenstände dar. Sie sind in eigenständigen Verfahren beim Familiengericht zu behandeln und zu entscheiden. In Sorgerechtsverfahren wird eine Regelung der rechtlichen Befugnisse der Eltern getroffen. Selbst wenn nach einer gerichtlichen Entscheidung ein Elternteil alleine sorgeberechtigt sein sollte – der Anspruch auf Umgang besteht weiter. Ein Wechselmodell kann dann immer noch begründet werden. Dies ist eine Frage des Umgangs.
Sie haben Fragen zum Thema Sorge- bzw. Umgangsrecht? Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth berät und unterstützt Sie hier gerne.