Manipulierte Kontodaten, Rechnung bezahlt?

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Roland Tilch


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 1996


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Ein Handwerksbetrieb verschickte drei Teilrechnungen über Installationsleistungen, jeweils als PDF-Datei per E-Mail an eine Kundin. Die Schlussrechnung über 15.000,00 EUR wurde allerdings gehackt. Die Kontodaten wurden manipuliert. Die Kundin überwies deshalb den Rechnungsbetrag auf das Konto eines unbekannten Dritten.

Vor Gericht stellte sich nun die Frage, ob sie die 15.000,00 EUR doch zahlen muss.

Das Oberlandesgericht Schleswig entschied, dass nicht noch einmal gezahlt werden muss. Die Kundin hatte nämlich umgekehrt einen Schadensersatzanspruch gegen das Unternehmen. Mit dieser konnte sie aufrechnen.

Handwerksbetriebe sollten deshalb alle Rechnungen per E-Mail nur Ende-zu-Ende verschlüsselt verschicken oder auf altmodische Weise per Post. Ein Kunde haftet nämlich letztlich nicht dafür, wenn eine E-Mail-Rechnung auf dem Weg zu ihm manipuliert wird.

Bei Fragen rund um das Zivielrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Roland Tilch, Fachanwalt für Sozialrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.