Verträge

AGB

AGB ist die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Im Gegensatz zu einer individuellen Abrede kommen Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert zur Anwendung und sind deshalb bereits vorgedruckt. Die Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen einer Inhaltskontrolle durch die Gerichte.

Reisevertrag

Der Reisevertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch gesondert geregelt. Die Vorschriften sind allerdings nur dann anwendbar, wenn mindestens zwei unterschiedliche Leistungen gebucht werden, beispielsweise Flug und Hotelunterbringung.

Werkvertrag

Mit einem Werkvertrag verpflichtet sich ein Werkunternehmer ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung herzustellen. Geschuldet ist ein konkreter Erfolg. Grundsätzlich muss das fertige Werk vom Auftraggeber abgenommen werden, damit eine Vergütung gefordert werden kann.

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag regelt den Kauf einer Sache gegen Zahlung eines Kaufpreises. Es können auch Rechte oder eine Rechtsgesamtheit verkauft werden, z. B. Lizenzen oder ein ganzes Unternehmen.

Leasingvertrag

Der Leasingvertrag ist nicht gesondert im Gesetz geregelt, ist jedoch mit einem Mietvertrag vergleichbar. Wartung, Instandsetzung und Gewährleistungsanspruch wird auf den Leasingnehmer übertragen. Es handelt sich somit um eine Art Nutzungsüberlassungsvertrag.

Handwerkervertrag

Der Handwerkervertrag ist ein Werkvertrag. Da die Pflicht des Handwerkers darin besteht ein Werk zu erstellen, ist hier im Gegensatz zum Dienstvertrag ein konkreter Erfolg geschuldet.

Rechtsanwalt Philipp Krasna: Ihr Spezialist für Immobilienrecht und Mietrecht im Raum Nürnberg, Fürth, Erlangen

Philipp Krasa

In der Kanzlei seit 2016
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