Testament aufbewahren und registrieren in Nürnberg, Fürth und Umgebung

Ein älterer Mann schreibt sein Testament, das er beim Amtsgericht Nürnberg aufbewahren und registrieren will.
Rechtsanwalt Philipp Krasa in grauer Weste. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


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Wer – etwa mit unserer Hilfe – ein Testament errichtet, will auch sicherstellen, dass sein „letzter Willen“ tatsächlich umgesetzt wird. Das setzt voraus, dass das Testament nach dem Tod gefunden und unverfälscht in das Nachlassverfahren eingebracht wird. Dafür kommen grundsätzlich zwei Möglichkeiten infrage:

Testament aufbewahren in Eigenregie

Grundsätzlich kann man ein Testament zu Hause aufbewahren oder es beispielsweise Freunden oder Verwandten anvertrauen. Auch die Aufbewahrung in einem Bankschließfach ist eine Option. Dabei sollten Erblasser dafür sorgen, dass das Testament nach ihrem Tod zuverlässig gefunden wird – beispielsweise indem die Hinterbliebenen über die Existenz und den Aufbewahrungsort des Testaments informiert werden.

Wird das Testament zu Hause aufbewahrt, besteht immer ein Risiko, dass es verloren geht. Beispielsweise könnte es bei einem Wohnungsbrand, dem auch der Erblasser zum Opfer fällt, verbrennen. Oder es wird schlicht nicht gefunden und beim Ausräumen der Wohnung versehentlich mit entsorgt. Hinzu kommt das Risiko, dass das Testament zwar gefunden, dann aber unterschlagen oder verfälscht wird. Beides sind Straftaten, die zusätzlich zur Erbunwürdigkeit führen können, aber sie sind schwer zu entdecken und nachzuweisen.

Testament registrieren und beim Nachlassgericht aufbewahren lassen

Um sicherzustellen, dass das Testament gefunden und unverfälscht in das Nachlassverfahren eingebracht wird, kann man es beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen, wodurch es auch in das zentrale Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer eingetragen wird. Ein weiterer Vorteil eines beim Amtsgericht aufbewahrten Testaments liegt in der Vertraulichkeit: Die Hinterbliebenen erfahren erst nach dem Tod des Erblassers vom Inhalt des Testaments – und von seiner Existenz. So lassen sich Familienstreitigkeiten durch zufällig entdeckte Testamente vermeiden.

Für die Hinterlegung gibt es zwei Optionen:

Man kann entweder ein öffentliches (d.h. notarielles) Testament erstellen. In diesem Fall kümmert sich der Notar um Hinterlegung und Registrierung. Oder man bringt das eigenhändig erstellte, datierte und unterschriebene Testament selbst zur Nachlassabteilung des Amtsgerichts. Der zuständige Rechtspfleger prüft das Testament nicht inhaltlich. Er nimmt es lediglich entgegen und sorgt für die Aufbewahrung und Registrierung. Wenn Sie Beratung zur Erstellung eines Testaments brauchen, können Sie gerne uns kontaktieren.

Die Kosten für die Aufbewahrung des Testaments beim Amtsgericht betragen 75 €. Hinzu kommen 15,50 € pro Erblasser für den Eintrag im zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer – beim Berliner Testament also 31 €. Für ein notarielles Testament fallen Notargebühren an, andererseits sind die Kosten für das Testamentsregister etwas niedriger: 12,50 € pro Person fallen dann noch an.

Ein Erblasser kann jederzeit die Herausgabe seines Testaments beim Amtsgericht verlangen. Ein notarielles Testament wird dadurch unwirksam. Wer das Testament oder eine neue Version erneut hinterlegen will, zahlt dieselben Gebühren wie bei der ersten Hinterlegung. Bei einem gemeinschaftlichen Testament ist die Herausgabe nur an beide Erblasser gemeinsam möglich.

Gut zu wissen: Ein gültiges, neueres Testament ersetzt grundsätzlich ein älteres. Das gilt auch dann, wenn das ältere Testament registriert und beim Amtsgericht aufbewahrt und das neuere zu Hause aufgefunden wurde.

Im Großraum Nürnberg sind folgende Amtsgerichte für das Aufbewahren und Registrieren von Testamenten zuständig:

  • für Stadt und Landkreis Fürth: Amtsgericht Fürth, Hallstraße 1.
  • für die Stadt Nürnberg: Amtsgericht Nürnberg, Flaschenhofstraße 35.
  • für den Landkreis Roth und die Stadt Schwabach: Amtsgericht Schwabach, Weißenburger Straße 8.
  • für den Landkreis Erlangen-Höchstadt und die Stadt Erlangen: Amtsgericht Erlangen: Mozartstraße 23.