Erhält ein Mieter eine Kündigung seines Mietverhältnisses ist dies aufregend genug. Der Kündigung dann frist- und vor allem formgerecht zu widersprechen, macht die Sache noch schwieriger. Der Gesetzgeber hat nun dem Mieter geholfen. Seit dem 1. Januar 2025 ist der Umgang mit Widersprüchen gegenüber dem Vermieter einfacher und zeitgemäß. Bisher war es oft so: Wenn ein Mieter einer Kündigung widersprechen oder eine andere wichtige Maßnahme des Vermieters nicht akzeptieren wollte, musste er dies häufig in „Schriftform“ tun. Dies erforderte einen Brief mit seiner Unterschrift. Dank des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) reicht ab 2026 die sogenannte „Textform“. Ein Mieter kann den Widerspruch per E-Mail an seinen Vermieter senden. Auch eine Nachricht per Fax ist möglich oder auch per Messenger-Dienst. Ziel ist es, die Kommunikation zu vereinfachen und den Alltag für Mieter zu erleichtern.
Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth Herr Rechtsanwalt Krasa gerne mit Rat und Tat zur Seite.