Mieter zahlen oft zu viel für Schädlingsbekämpfung im Mietobjekt

Bunte Altbau-Wohnhäuser. Wer solchen Hausbesitz zu vererben hat, ist mit einem Berliner Testament nicht immer gut beraten.
Rechtsanwalt Philipp Krasa in grauer Weste. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
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Eine aktuelle Analyse zeigt, dass in verschiedenen Städten Deutschlands die Mieter unterschiedlich viel für die Schädlingsbekämpfung in ihrem Mietobjekt zahlen. Dies liegt nicht nur an den lokal unterschiedlich hohen Kosten der Schädlingsbekämpfungsunternehmen, sondern auch an der Art und Weise der Umlage. Kosten für Schädlingsbekämpfung sind dann auf Mieter umlegbar, soweit dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Hier ist zu unterscheiden: Umlegbar sind nur die Kosten, die regelmäßig anfallen und vorbeugende Maßnahmen zur Ungezieferbekämpfung beinhalten. Kosten für einen aktuellen Befall sind nicht umlegbar. Diese hat der Vermieter alleine zu tragen. In dieser Position wird jedoch nicht unterschieden. Sämtliche Kosten für die Schädlingsbekämpfung bei einem aktuellen Befall zahlt der Vermieter.

Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth Herr Rechtsanwalt Krasa gerne mit Rat und Tat zur Seite.