Radikulopathie ist ein Begriff aus der Medizin und beschreibt eine Erkrankung, bei der eine oder mehrere Nervenwurzeln des Rückenmarks gereizt oder geschädigt sind. Dies führt oft zu Schmerzen, Sensibilitätsstörungen oder Lähmungen im Bereich der betroffenen Nervenwurzeln. Radikulopathie wird oft auch als „Wurzelsyndrom“ oder „Radikulitis“ bezeichnet. Radikulopathie kann durch verschiedene Faktoren verursacht werden, darunter Bandscheibenvorfälle, Spinalkanalstenosen (Einengung des Wirbelkanals) oder Entzündungen.
Die Symptome können je nach betroffenem Bereich der Wirbelsäule variieren, umfassen aber typischerweise Schmerzen, die in Arme oder Beine ausstrahlen können, sowie Taubheitsgefühle, Kribbeln oder Muskelschwäche. Die Beschwerden können so schwer sein, dass Betroffene arbeitsunfähig werden. Ob daraus ein Anspruch gegenüber einer Versicherung bzw. Sozialversicherung entsteht, hängt von der Schwere der Radikulopathie ab und davon, ob man eine Berufsunfähigkeit, eine Erwerbsminderung oder einen Pflegegrad geltend machen will:
Radikulopathie und Berufsunfähigkeit
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann unter Umständen aufgrund der Radikulopathie eine BU-Rente bekommen. Voraussetzung ist, dass der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Wann dies der Fall ist, hängt von den Symptomen und vom Beruf ab. Bei Berufen, in denen Fingerspitzengefühl nötig ist, können dafür schon Taubheitsgefühle in den Händen ausreichen. Bei Büro-Angestellten tritt die Berufsunfähigkeit beispielsweise ein, wenn sie – selbst mit Hilfsmitteln – nicht mehr am Schreibtisch arbeiten können. Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, stehen wir Ihnen zur Seite.
Radikulopathie und Erwerbsminderung
Wer an den Folgen einer Radikulopathie leidet, kann unter Umständen auch Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung geltend machen. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. Erwerbsminderungsrente setzt jedoch voraus, dass der Patient nicht mehr bzw. nur noch vermindert arbeiten kann. Dabei wird die Arbeitsunfähigkeit unabhängig vom ausgeübten Beruf betrachtet. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Betroffene weniger als 3 Stunden am Tag in irgendeinem Beruf arbeiten kann. Für die teilweise Erwerbsminderung liegt die Grenze bei 6 Stunden. Wir unterstützen Sie, wenn Sie gegen eine abgelehnte Erwerbsminderungsrente Widerspruch einlegen wollen.
Radikulopathie und Pflegegrad
In schweren Fällen kann Radikulopathie dazu führen, dass Betroffene pflegebedürftig werden. In diesem Fall haben sie Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Damit können sie beispielsweise die Kosten für Haushaltshilfen oder Pflegekräfte bezahlen. Wird der gewünschte Pflegegrad abgelehnt, stehen wir an Ihrer Seite.