Handy am Steuer gefährdet den Führerschein

Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Verkehrsunfällen können teuer werden.
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Roland Tilch


Rechtsanwalt
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Kurzinfo Verkehrsrecht März 21

Wer am Steuer beim Telefonieren mit dem Handy erwischt wird, muss inzwischen mit erheblichen Strafen rechnen. Wird ein Unfall wegen des Telefonierens verursacht, so droht ein Bußgeld von 200,00 EUR. Zwei Punkte werden im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Ohne Gefährdung sind bereits 100,00 EUR fällig und ein Punkt. Dabei reicht es aus, das Handy nur in der Hand zu halten, ohne dass Funktionen abgerufen werden. Vor Strafe schützt nicht, das Fahrzeug am Straßenrand anzuhalten, um zu telefonieren, wenn der Motor weiterläuft. Wenn der Motor durch das Start-Stopp-System abgeschaltet ist, darf ebenfalls nicht telefoniert werden.
Nach der Reform des Punktesystems wird der Führerschein bereits beim Erreichen von acht Punkten entzogen. Einige Male Telefonieren mit dem Handy kann also zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

 

Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, Hans-Vogel-Straße 2, 90765 Fürth wenden.