Zu schnell mit Vorsatz?

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Roland Tilch


Rechtsanwalt
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Ein Autofahrer fuhr auf der Autobahn trotz beidseits aufgestellter Verkehrsschilder statt mit den erlaubten 100 km/h mit 145 km/h. Das Amtsgericht hatte ihn daher zu einer Geldbuße von 320 EUR verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

Das Oberlandesgericht korrigierte dies: Der Fahrer war nun wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig. Er sei trotz beidseitig aufgestellter Verkehrsschilder statt der erlaubten 100 km/h mit 145 km/h gefahren, also um 45 km/h zu schnell. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde um die Hälfte überschritten. Die Behauptung des Fahrers, er habe dies nicht gewusst, stand dem Vorsatz nicht entgegen. Denn bei einer so erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung ist nach Ansicht des Gerichts davon auszugehen, dass ein Autofahrer merkt, dass er nicht nur etwas zu schnell, sondern erheblich zu schnell fährt.

Bei Fragen rund um das Verkehrsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Roland Tilch, gerne mit Rat und Tat zur Seite.