Abrechnung nach Gutachten bei einem Verkehrsunfall

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Roland Tilch


Rechtsanwalt
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Kurzinformation Verkehrsrecht März 2020

Der Geschädigte kann nach einem Verkehrsunfall wählen. Er kann sein Auto reparieren lassen und die Reparaturkosten geltend machen oder die im Gutachten ausgewiesenen Nettoreparaturkosten fordern. Die Versicherungen verweisen dabei allerdings auf Werkstätten, welche nicht markengebunden sind und geringere Stundenverrechnungssätze berechnen, um Geld einzusparen. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass für die Abrechnung nach Gutachten grundsätzlich weiterhin der Stundenverrechnungssatz der Markenwerkstatt am Ort des Geschädigten die Basis ist. Die Ausnahme ist der Verweis durch den Versicherer. Der Versicherer hat nachzuweisen, dass die markenfreie Werkstatt gleichwertig sowie mühelos für den Geschädigten zugänglich ist und auch nach dem Qualitätsstandard einer markengebundenen Fachwerkstatt repariert.

 

Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch wenden.