Achtung – Energieausweise für Gebäude verlieren nach zehn Jahren ihre Gültigkeit

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Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
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Kurzinformation Energieausweise Mai 2019

Auch im April 2019 verlieren wieder einige Energieausweise für Wohngebäude ihre Gültigkeit. Die Energieausweise, die seit 2009 für Häuser ab dem Baujahr 1966 und später ausgestellt wurden, laufen nach und nach ab. Wer also in der nächsten Zeit sein Haus verkaufen oder vermieten will, sollte sich einen neuen Energieausweis ausstellen lassen. Ausgestellt wird der Ausweis in Form eines „Bedarfsausweises“. Der neue Ausweis ist dann für zehn Jahre gültig. Auch für Gebäude, die keine Wohngebäude sind, gibt es Energieausweise. Auch diese beginnen ab Juli 2019 nach und nach abzulaufen.

Philipp Krasa