Kurzinfo Versicherungsrecht August 2020
In der privaten Krankenversicherung steigen die Prämien manchmal rasant. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch mit Vollendung des 55. Lebensjahres grundsätzlich nicht mehr möglich, es sei denn, eine versicherungspflichtige Angestelltentätigkeit wurde innerhalb der letzten fünf Jahre ausgeübt. Eine versicherungspflichtige Beschäftigung kann ebenfalls den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung öffnen, wenn in der Vergangenheit nicht auf Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung verzichtet wurde.
Bei Fragen zum Arbeitsrecht, Sozialrecht oder Versicherungsrecht können Sie sich die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch wenden.