Grabpflegekosten und der Pflichtteil

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Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


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Es ist ärgerlich, wenn man durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Es besteht dann nur ein Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte von dem, was man als Erbe erhalten hätte. Gerade dann ist es umso wichtiger, dass der Umfang des Nachlasses eindeutig geklärt ist. In seiner Entscheidung vom Mai 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Kosten der Grabpflege entschieden. Danach sind diese bei der Berechnung des Pflichtteils nicht zu berücksichtigen sind. Pflichtteilsberechtigte sollten daher bei der erteilten Auskunft über den Umfang des Nachlasses prüfen, ob die Kosten der Grabpflege eventuell als Nachlassverbindlichkeiten angegeben sind. Diese sind zu streichen! Gerade bei kleineren Nachlässen können die angegebenen Beerdigungskosten einen großen Anteil bilden und so den Pflichtteil erheblich schmälern.

Bei Fragen rund um den Pflichtteil steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa Fachanwalt für Familienrecht gerne mit Rat und Tat zur Seite.