Kauf
Immobilienkauf
Wir beraten Käufer und Verkäufer von Immobilien bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Immobilie. Weiter vertreten wir Bauträger sowie Firmen, die Wohnungseigentum schaffen. Wir sind sowohl für Hausverwaltungen als auch für Wohnungseigentümer tätig.
Wohnungseigentum
Wir vertreten sowohl Hausverwalter als auch Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Verwalter beraten wir bei der Gestaltung von Verträgen oder Beschlüssen. Wir geben auch rechtliche Hilfestellung bei der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Wohnungseigentümergemeinschaften vertreten wir bei der Durchsetzung von Hausgeldforderungen oder sonstigen Ansprüchen der Gemeinschaft, auch bei der Absetzung eines Verwalters. Den einzelnen Wohnungseigentümer vertreten wir in Verfahren gegen den Verwalter oder andere Eigentümer.
Maklervertrag
Viele Immobilien werden mit Hilfe eines Maklers vermittelt. Hierbei ist darauf zu achten, dass derjenige, der den Makler beauftragt, diesen auch bezahlen muss. Wird ein Makler mit dem Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie beauftragt, kann vereinbart werden, dass neben dem beauftragten Makler noch andere Makler tätig werden dürfen.
Wenn Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie haben, kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.