Hausmeisterkosten sind nicht gleich Hausmeisterkosten! Mieter haben nur für Tätigkeiten wie Reinigung oder Gartenpflege zu zahlen, nicht aber für Reparaturen oder Verwaltungsaufgaben. Vermieter haben genau aufzuschlüsseln, wofür das Geld verlangt wird. Fehlt diese Transparenz, können Mieter die Kosten bestreiten. Ein pauschaler „Abschlag“ für nicht umlegbare Arbeiten? Klingt bequem, muss aber nachvollziehbar sein! Wer eine ungenaue Abrechnung bekommt, kann die Zahlung verweigern und eine Korrektur fordern. Kurz gesagt: Genau hinschauen lohnt sich – sonst zahlen Sie am Ende für alles, nur nicht für den Hausmeister!
Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth Herr Rechtsanwalt Krasa gerne mit Rat und Tat zur Seite.