Anwalt für Sorgerecht in Fürth

Während der Ehe haben die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge für ihre gemeinsamen Kinder. Grundsätzlich soll dies auch nach einer Trennung so bleiben. Dr. Gabriele Sonntag und Philipp Krasa, unsere beiden Fachanwälte für Familienrecht, unterstützen sowohl Mütter als auch Väter, wenn es nach der Trennung zum Streit um Sorgerecht oder Umgangsrecht kommt.

Alleinige elterliche Sorge oder nur alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Wenn keiner der Elternteile nach der Trennung oder im Zusammenhang mit der Scheidung einen Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge bei Gericht stellt, dann gilt weiterhin die gemeinsame elterliche Sorge. Von diesem Grundsatz kann bei Vorliegen besonderer Gründe jedoch abgewichen werden. Es kann dann auf Antrag entweder die gesamte elterliche Sorge oder Teile davon auf ein Elternteil alleine übertragen werden. Die elterliche Sorge besteht aus folgenden Bereichen:

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Vermögenssorge
  • Gesundheitsfürsorge
  • Passangelegenheiten
  • schulische Angelegenheiten
Ein leeres Kinderzimmer ist das Resultat einer Trennung mit anschließendem Sorgerechts-Streit.

In den meisten Fällen entbrennt der Sorgerechts-Streit an einem einzelnen Aspekt. Gerade das Aufenthaltsbestimmungsrecht spielt für viele Eltern eine wichtige Rolle. Wer dieses hat, entscheidet darüber, wo das Kind lebt. Auslöser eines Streits um das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist oft die Ankündigung eines Elternteils, dass das Kind nach einem Umgangswochenende dauerhaft bei ihm bleiben soll, dass es den anderen Elternteil nicht mehr besuchen darf oder dass er mit dem Kind umziehen möchte. Es gibt aber auch andere Sorgerechts-Konflikte, beispielsweise um die aus Sicht des jeweiligen Elternteils „beste“ Gesundheitsfürsorge.

Ist nur ein Teilbereich des Sorgerechts streitig, ist es häufig sinnvoll, genau diesen gezielt zu beantragen – etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sind die Differenzen zwischen beiden Elternteilen jedoch zu groß, d. h. führt jedes Zusammentreffen zum Streit und leiden die Kinder darunter, dann kann es auch Sinn machen, die gesamte alleinige elterliche Sorge auf einen Elternteil zu übertragen.

Wird ein entsprechender Antrag beim Familiengericht eingereicht, dann schalten die Richter oft einen Verfahrensbeistand ein. Dieser ist dann Anwalt des Kindes. Er kümmert sich um die Interessen des Kindes und spricht mit diesem, soweit dies vom Alter des Kindes her sinnvoll ist. Darüber hinaus werden oft auch kinderpsychologische Gutachten eingeholt. Mit Hilfe dieser kann sich das Gericht dann ein Bild davon machen, bei welchem Elternteil das Kind am besten aufgehoben ist oder welchem Elternteil das Sorgerecht oder Teile davon zur alleinigen Ausübung übertragen werden sollen.

Als Anwälte stehen wir stets auf der Seite unseres Mandanten, also der Mutter oder des Vaters. Wir vertreten dessen Interessen, haben dabei aber auch das Wohl des Kindes im Blick. Wir übernehmen sowohl Mandate zur Durchsetzung des alleinigen Sorgerechts als auch Fälle bei denen es um Teilbereiche oder um die Beibehaltung der gemeinsamen Sorge geht. Dabei stehen wir zunächst beratend zur Seite. Außerdem vertreten wir unsere Mandanten im Sorgerechtsverfahren vor Gericht.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Oft haben Elternteile in einem Sorgerechtsverfahren die Befürchtung, mit dem Sorgerecht auch das Umgangsrecht zu verlieren. Dabei handelt es sich jedoch um unterschiedliche rechtliche Bereiche. Selbst wenn das Sorgerecht bei nur einem Elternteil liegt, hat das andere Elternteil ein Umgangsrecht. Dieses bleibt auch dann bestehen, wenn der sorgeberechtigte Elternteil mit dem Kind beispielsweise weiter wegzieht. In diesem Fall kann es erforderlich sein, den Umgang neu zu regeln.

Grundsätzlich kann einem Elternteil vom Familiengericht auch das Umgangsrecht zeitweise beschränkt werden. Dies ist aber nur selten der Fall, beispielsweise bei häuslicher Gewalt.

Unsere Fachanwälte für Familienrecht unterstützen Sie natürlich auch bei Streit um das Umgangsrecht.

In unserer Kanzlei an der Grenze zwischen Nürnberg und Fürth beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich per Post oder als PDF-Datei per E-Mail. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung zustande. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.

Mit Ihren Anfragen und Mandaten sind Sie uns aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und aus der Region willkommen. Wir sind gerne für Sie da.

0911 971870

Gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren

Sind Vater und Mutter eines Kindes bei dessen Geburt verheiratet, haben beide automatisch das gemeinsame Sorgerecht für das gemeinsame Kind. Bei unverheirateten Paaren oder Eltern, die kein Paar (mehr) sind, sieht die Gesetzeslage so aus:

Bei der Geburt hat die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Sind sich beide Eltern einig, können sie nach der Geburt beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht begründen. Gibt die Mutter keine Zustimmung ab, kann der Vater beim Familiengericht die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge beantragen. Dasgleiche gilt, wenn die Mutter stirbt, bevor das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt begründet wurde. Ob der Vater das gemeinsame Sorgerecht bekommt, entscheidet das Familiengericht anhand der voraussichtlichen Auswirkung auf das Kindeswohl.

Wir unterstützen bei solchen Streitigkeiten um das Sorgerecht sowohl Väter, die das gemeinsame Sorgerecht durchsetzen wollen, als auch Mütter, die das alleinige Sorgerecht behalten wollen.

Gemeinsames Sorgerecht bei gleichgeschlechtlichen Paaren

Die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren bei Adoption und Sorgerecht haben sich in den letzten Jahren verbessert. Ihnen steht inzwischen sowohl eine Stiefkindadoption als auch die gemeinsame Adoption offen. In beiden Fällen erhalten die beiden Eltern mit der Adoption auch das gemeinsame Sorgerecht.

Unsere Anwälte für Familienrecht stehen auch gleichgeschlechtlichen Paaren zur Seite, wenn sie ein gemeinsames Sorgerecht beantragen wollen.

Sorgerecht für Großeltern

Wenn Eltern für ihre Kinder nicht mehr sorgen können oder wollen, dann besteht die Möglichkeit für Großeltern oder auch andere Verwandte, das Sorgerecht zu beantragen. Andernfalls wird das Sorgerecht auf das Jugendamt übertragen.

Großeltern haben nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich den Vorrang vor dem Jugendamt. Dieses bezog sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und argumentierte, dass zu einer Familie auch nahe Verwandte, wie z. B. Großeltern gehören. Gerichte haben bei der Auswahl eines Vormundes bestehende Familienbande zwischen den Großeltern und deren Enkelkindern vorrangig zu beachten. Sind die Großeltern geeignet, für ihr Enkelkind zu sorgen, dann sind sie dem Jugendamt gegenüber vorrangig zu berücksichtigen.

Sie sind Großeltern oder andere Verwandte und möchten das Sorgerecht für Minderjährige übernehmen? Unsere Familienrechts-Anwälte unterstützen Sie.

Dr. Gabriele Sonntag ist Fachanwältin für Familienrecht und betreut auch Sorgerechts-Verfahren.

Dr. Gabriele Sonntag

Unsere Kanzleiinhaberin ist Fachanwältin für Familienrecht und begleitet ihre Mandanten in allen Fragen zu Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt und Umgangsrecht. Sie nimmt in Fürth regelmäßig am Runden Tisch zum Familienrecht teil – einem interdisziplinären Austausch, an dem auch Jugendämter, Richter, die Polizei sowie verschiedene soziale Einrichtungen mitwirken.

gs@ra-sonntag.de

Philipp Krasa

Philipp Krasa ist ebenfalls Fachanwalt für Familienrecht in der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte. Er betreut sowohl Väter als auch Mütter aus Nürnberg, Fürth, Erlangen und der Region in allen familienrechtlichen Fragen – etwa bei Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht oder anderen wichtigen Aspekten des Familienrechts.

pk@ra-sonntag.de

Philipp Krasa ist als Fachanwalt für Familienrecht gut als Sorgerechts-Anwalt qualifiziert.