An morgen denken? Wer tut das schon?

Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


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0911971870

Die Wenigsten sorgen für den Fall vor, dass sie nicht mehr eigene Entscheidungen treffen können, sei es aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls, indem sie durch eine Vorsorgevollmacht jemanden bestimmen, der künftig für sie entscheiden soll.

Hat man sich dazu durchgerungen, einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, sollte man sich noch darüber Gedanken machen, diese Vollmacht eventuell auf andere Personen auszuweiten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bestellung eines beruflichen Betreuers trotz wirksamer Vorsorgevollmacht erforderlich sein kann, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten eine Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet oder der Bevollmächtigte selbst so krank ist, dass er die Interessen nicht mehr wahrnehmen kann. Daher ist sinnvoll, mehrere Bevollmächtigte zu benennen, um zu verhindern, dass ein beruflicher Betreuer bestellt wird.

Bei Fragen rund ums Erben und Betreuungsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.