Verspätete Sicherheit

Neues Mehrfamilienhaus in Bayern mit Balkonen. Wird das Haus nach Mietbeginn in Eigentumswohnungen aufgeteilt und die Wohnungen verkauft, gilt die Eigenbedarfs-Sperrfrist.
Rechtsanwalt Philipp Krasa in grauer Weste. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


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Die Vermietung einer Wohnung ist immer Vertrauenssache. Sowohl Mieter als auch Vermieter vertrauen darauf, dass beide ihre jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen einhalten werden. Zur Absicherung des Mietverhältnisses wird regelmäßig vereinbart, dass der Mieter eine Mietsicherheit stellen soll.

Ärgerlich ist, wenn die Sicherheit nicht rechtzeitig gestellt wird. Ist eine Barkaution vereinbart, kann der Vermieter das Mietverhältnis bei nicht rechtzeitig gestellter Mietkaution ggf. kündigen. Dem gegenüber hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen kann, wenn der Mieter die Bankbürgschaft nicht rechtzeitig stellt. Im konkreten Fall hatte ein Mieter sich verpflichtet nach Beginn des Mietverhältnisses eine unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von drei Nettomieten zu hinterlegen. Trotz Zusage legte er die Bürgschaft nicht vor. Hieraufhin kündigte der Vermieter das Mietverhältnis. Der Bundesgerichtshof hat seine Entscheidung damit begründet, dass das gesetzliche Kündigungsrecht sich ausdrücklich nur auf Geldleistungen bezieht. Eine Bankbürgschaft sei keine „Nichtzahlung“ im Sinne des Gesetzes. Außerdem habe der Vermieter bei ausbleibender Bürgschaft ein Zurückbehaltungsrecht. Er müsse die Wohnung erst übergeben, wenn die Bürgschaft vollständig hinterlegt ist. Damit sei er ausreichend geschützt. Etwas anderes gilt bei der Barkaution, die der Mieter ggf. auch in Raten bezahlen darf.

Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Philipp Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.