Einmal im Jahr erhalten Mieter oder Eigentümer einer Immobilie Abrechnungen, sei es die Nebenkostenabrechnung des Vermieters, die Stromabrechnung vom Energieversorger oder evtl. die Abrechnungen des Gasversorgers. Es wird über den jeweiligen Vorschuss, der über das Jahr hinweg bezahlt wurde, abgerechnet. Doch dies ist nur die Spitze des Eisberges: Der Verbrauch wird aus der Differenz der abgelesenen Zählerstände zu den alten Zählerständen errechnet. Bei der Abrechnung kann es zu bösen Überraschungen kommen, wenn der Verbrauch deutlich höher ist, als erwartet. Dies kann verschiedene Ursachen haben. Naheliegend ist ein erhöhter Verbrauch. Aber auch ein noch nicht erkanntes Leck in einem Rohr oder ein defekter Zähler kann dahinterstecken. Oft ist es schwierig bei Erhalt der Abrechnung im Nachhinein festzustellen, welche Ursache der erhöhte Verbrauch hat und ab wann dieser eingetreten ist. Daher sollten die Zählerstände mehrmals im Jahr dokumentiert werden, z. B. durch Abfotografieren mit einem Smartphone. Ein unerwarteter Anstieg des Verbrauches fällt so früher auf. Die Ursache kann frühzeitig gefunden werden.
Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth Herr Rechtsanwalt Krasa gerne mit Rat und Tat zur Seite.