Oft geht es bei einem Auffahrunfall um die Frage, ob das hintere Fahrzeug nun aufgefahren ist oder das vordere Fahrzeug zurückgesetzt hat. Auch Sachverständige können das nicht immer klären.
Darüber stritten auch zwei Autofahrer vor dem Landgericht Flensburg. Das Landgericht hatte jeweils beiden Fahrern 50 % des Schadens zugesprochen bzw. auferlegt. Die Ehefrau des Fahrers des hinteren Fahrzeuges, die mit im Auto saß, hatte angegeben, dass der Vorausfahrende rückwärts gefahren war.
Auch wenn eine Ehefrau etwas aussagt, ist ihr grundsätzlich zu glauben. Alleine die Tatsache, dass sie mit demjenigen, den es betrifft, verheiratet ist, ändert nichts an ihrer Glaubwürdigkeit.
Bei Fragen rund um das Verkehrsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Roland Tilch, gerne mit Rat und Tat zur Seite.