Die Beantragung von Erbscheinen gehört normalerweise nicht zu den Aufgaben eines Anwalts. Das liegt einerseits daran, dass es relativ unkompliziert ist, einen Erbschein zu beantragen – sofern man überhaupt einen Erbschein braucht. Andererseits können mit der reinen Beantragung des Erbscheins nur Notare betraut werden. Als erfahrener Anwalt für Erbrecht kennt Philipp Krasa dennoch das Verfahren und unterstützt seine Mandanten auch dann, wenn es im Erbscheinsverfahren zu Auseinandersetzungen kommt.
Wo kann man einen Erbschein beantragen?
Einen Erbschein beantragen die Erben beim Nachlassgericht, das für den letzten Wohnort des Erblassers zuständig ist. Im Großraum Nürnberg sind folgende Amtsgerichte für das Ausstellen von Erbscheinen zuständig:
- für Stadt und Landkreis Fürth: Amtsgericht Fürth, Hallstraße 1.
- für die Stadt Nürnberg: Amtsgericht Nürnberg, Flaschenhofstraße 35.
- für den Landkreis Roth und die Stadt Schwabach: Amtsgericht Schwabach, Weißenburger Straße 8.
- für den Landkreis Erlangen-Höchstadt und die Stadt Erlangen: Amtsgericht Erlangen: Mozartstraße 23.
Alternativ können Erben auch einen Notar beauftragen. Das bietet sich für Erben an, die nicht aus der Region stammen, in der der Erblasser gelebt hat.
Wie kann man einen Erbschein beantragen?
Der Antrag kann von einem Erben, seinem gesetzlichen Vertreter (z.B. bei Minderjährigen) oder einem Nachlassverwalter gestellt werden. Die Beantragung erfolgt in der Regel persönlich, theoretisch auch schriftlich oder auf elektronischem Wege. Eine Frist gibt es für die Beantragung des Erbscheins nicht.
Für die Beantragung eines Erbscheins braucht der Erbe folgende Unterlagen:
- Eigenen Ausweis oder Pass.
- Sterbeurkunde des Erblassers.
- Alle Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, die für den Erbfall relevant sein können.
- Falls vorhanden: Testamente, Erbverträge, Erbverzichtserklärungen.
- Angaben zum Erbfall mit eidesstattlicher Versicherung.
Die eidesstattliche Versicherung ist persönlich vor dem Rechtspfleger des Nachlassgerichts oder vor dem Notar abzulegen. Deshalb erfolgt der Antrag in der Regel nicht per Post oder elektronisch.
Kosten eines Erbscheins
Die Kosten für einen Erbschein ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind abhängig vom Wert der Erbschaft. Der Wert wird netto berechnet, also das Vermögen abzüglich der Schulden. Beim Notar sind die Kosten höher als beim Nachlassgericht, da der Notar Mehrwertsteuer abzuführen hat.
Wann braucht man einen Erbschein, wann nicht?
Grundsätzlich wird kein Erbschein gebraucht, um ein Erbe anzutreten. Der Erbschein dient gegenüber Dritten jedoch als Nachweis über die Erbschaft. Ein Erbschein wird insbesondere dann gebraucht, wenn Immobilien oder Anteile an im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften vererbt werden. Dies gilt zumindest dann, wenn kein notarielles Testament vorliegt.
Auch Banken fordern vor der Übertragung von Konten oder Depots einen Erbschein an. In vielen Fällen fehlt für diese Forderung jedoch die rechtliche Grundlage, da Banken auch andere Nachweise über die Erben-Eigenschaft zu akzeptieren haben.
Schließlich kann das Erbscheinverfahren in komplexen Fällen zur Klärung der Verhältnisse beitragen.
Streit über den Erbschein
In manchen Erbfällen kommt es zum Streit über die Erbauseinandersetzung – beispielsweise um die Gültigkeit von Testamenten oder um eine Enterbung. Solche Streitigkeiten lassen sich im Erbscheinverfahren oder mit einer Erbfeststellungsklage vor dem Landgericht klären. In beiden Fällen steht die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte Mandanten aus Nürnberg, Fürth, Erlangen und der Region zur Seite.