Versteigerung der Ehegattenimmobilie in der Trennungszeit – geht das?

mietrecht-fürth-nürnberg-anwalt

Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


gs@ra-sonntag.de

0911971870

In der neuen Entscheidung des BGH zur Möglichkeit, vor einer rechtskräftigen Ehescheidung einen Teilungsversteigerungsantrag zu stellen, hat das oberste Gericht darauf hingewiesen, dass es nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, die gemeinsame Immobilie versteigern zu lassen. Wohnt noch ein Ehegatte in der Immobilie, dann hat dieser schutzwürdige Interessen. Es sind immer die Interessen beider Ehegatten – die des einen am Wohnen, die des anderen an der Auseinandersetzung – gegeneinander abzuwägen.

Sie haben Fragen zur Teilungsversteigerung? Gerne berät und vertritt Sie hier Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.