Mietvertrag & Corona

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Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


pk@ra-sonntag

0911971870

Kurzinformation Mietrecht April 2020

Deutschland begegnet der Ausbreitung des COVID-19-Virus zur Zeit so, dass die Wirtschaft heruntergefahren wird. Kurzarbeit und Lohneinbußen sind unter anderem die Folge. Viele Mieter fürchten nun, dass sie ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Der Bundestag hat am 28.03.2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. In dem Zeitraum zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.06.2020 dürfen Vermieter ein Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur fristgerechten Zahlung der Miete bleibt jedoch bestehen. Vermieter müssen daher darauf achten, aus welchem Grund Mieter nicht mehr zahlen können. Der Kündigungsschutz besteht nur, wenn der Mieter infolge von z.B. Kurzarbeit zahlungsunfähig ist. Sollten Mietschulden aus anderen Gründen bereits vor dem 01.04.2020 entstanden sein, kann der Vermieter weiterhin das Mietverhältnis kündigen.

Bei Fragen steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gerne mit Rat und Tat zur Seite.