Kurzinformation Versicherungsrecht März 2019
Der BGH hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem eine private Krankenversicherung mit einem Versicherungsnehmer einen sogenannten Notlagentarif vereinbart hatte. Der Versicherungsnehmer machte Kostenerstattungsansprüche aus ärztlichen Behandlungskosten gegenüber dem Versicherer geltend. Er hatte aber eine Versicherungsprämie nicht bezahlt. Der Versicherer verweigerte Erstattung der Beträge und rechnete mit rückständigen Beiträgen aus dem Notlagentarif aus. Der BGH hat entschieden, dass dies zulässig ist.
Roland Tilch
Fachanwalt für Versicherungsrecht