Streit um den Kinderreisepass

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


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Kurzinformation Kinderreisepass Oktober 2019

Möchte ein Elternteil mit dem Kind in den Urlaub fahren, so braucht er in der Regel einen Reisepass für das Kind. Der Pass ist nicht Eigentum eines Elternteils oder des Kindes. Der Pass ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Nach der Rechtsprechung im Familienrecht ist es trotzdem möglich, vom jeweils anderen Elternteil die Herausgabe des Reisepasses zu fordern. Nur wenn die Gefahr besteht, dass der reiselustige Elternteil mit dem Kind in ein Land reist, das nicht sicher ist oder das Kind auf Dauer mit in sein Heimatland nehmen möchte, dann kann die Herausgabe verweigert werden.

 

Dr. Gabriele Sonntag