Wenn die Trennung der Kinder die Schwiegereltern aus dem Haus wirft

Wird für ein solches Haus im Grundbuch ein Nießbrauch eingetragen, sinkt der Wert. Eine reine Regelung über das Testament ist aber riskant.
Rechtsanwalt Philipp Krasa in grauer Weste. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


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Nicht selten will ein verheiratetes Ehepaar in der Nähe eines Elternteils leben. Oft ziehen dann die Eltern in eine Immobilie, die dem Kind gehört. Was ist, wenn sich das Ehepaar trennt und einer von beiden in diese Immobilie umziehen will? Dazu müssten die Ehegatten den Schwiegereltern wegen Eigenbedarf kündigen. Grundsätzlich kann derjenige Ehepartner, der in die Wohnung ziehen will, vom anderen Ehepartner verlangen, dass er ebenfalls den Mietvertrag mit den (Schwieger-)Eltern kündigt. Der Bundesgerichtshof hatte dies zu entscheiden. Ein Miteigentümer kann danach nur mit guten Gründen vom anderen Ehegatten verlangen, dass das Mietverhältnis der (Schwieger-)Eltern gekündigt wird. Dies geht nur, wenn er dringend auf die Immobilie angewiesen ist und keine andere Möglichkeit findet. Hierbei kommt es auch auf die finanziellen Verhältnisse aller Beteiligten an

Bei Fragen rund um Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herrn Rechtsanwalt Philipp Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.