Versicherungen für Eigentum

Gebäudeversicherung

In der Gebäudeversicherung wird eine Immobilie gegen Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel, evtl. auch gegen weitere Schäden, z. B. Elementarschäden geschützt. Versichert sind grundsätzlich nur fest mit dem Erdboden verbundene Gebäude und Gebäudebestandteile. Die Gebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung.

Brandversicherung

Die Brandversicherung ist ein Teil der Gebäudeversicherung. Als Feuerversicherung ersetzt sie im Wesentlichen die durch Feuer entstandenen Schäden. Die Feuerversicherung umfasst auch Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen oder Teilen.

Kfz-Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Eine Zulassung ist ohne Haftpflichtversicherung nicht möglich. Auch gegen Schäden kann das Fahrzeug mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung abgesichert werden.

Haftpflichtversicherung

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sichert sich der Versicherungsnehmer einschließlich seiner Familie ab. Da die Haftung von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, handelt es sich um eine sehr wichtige Versicherung, welche dann eintritt, wenn anderen fahrlässig ein Schaden zugefügt wird.

 

Roland Tilch ist Fachanwalt für Versicherungesrecht. Er betreut Kunden in Nürnberg, Fürth, Erlangen und der Region, u.a. zur Gebäudeversicherung.

Roland Tilch

Fachanwalt für Versicherungsrecht
In der Kanzlei seit 1996
rt@ra-sonntag.de