Anwalt für Bußgeldverfahren

Ein aufblitzendes Licht am Straßenrand und kurz danach liegt ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Die Folge: Bußgeld und ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Im schlimmsten Fall droht sogar dauerhafter Führerscheinentzug. Doch nicht immer sind die Bußgeldbescheide korrekt und ein Fahrverbot lässt sich manchmal noch vermeiden. Als erfahrener Anwalt im Bereich Bußgeldverfahren kann Roland Tilch von der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte seinen Mandanten aus Nürnberg, Fürth, Erlangen und der Region dabei oft helfen. Die wichtigsten Verstöße gegen die StVO sind dabei:

Rotlichtverstöße

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren und dabei geblitzt werden, ist das nicht nur teuer, sondern Sie müssen auch mit bis zu 2 Punkten in Flensburg und bis zu 2 Monaten Fahrverbot rechnen. Wichtig ist dabei der Unterschied zwischen einfachem (bis 1 Sekunde nach dem Umschalten auf Rot) und qualifiziertem Rotlichtverstoß. Härtere Strafen gibt es außerdem, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder es sogar zu einem Unfall gekommen ist. Bei einem Haltelinienverstoß fallen die Strafen dagegen deutlich niedriger aus, also wenn man bei Rot zwar die Haltelinie überfahren hat, aber nicht bis in den Gefahrenbereich der Kreuzung gekommen ist.

Da das Strafmaß bei Rotlichtverstößen von solchen Details abhängt, lohnt sich oft ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Teilweise passieren auch Fehler bei der Installation der Blitzanlagen oder es ist mehr als ein Fahrzeug gleichzeitig im Kreuzungsbereich zu sehen. Ein erfahrener Anwalt kann hier in vielen Fällen helfen, den Bußgeldbescheid abzuwehren.

Grundsätzlich kann ein Rotlichtverstoß auch ohne Blitzer zu einem Bußgeldbescheid führen, wenn z.B. ein Polizist sieht, wie eine rote Ampel überfahren wird. Allerdings kann dann nur selten ein qualifizierter Rotlichtverstoß nachgewiesen werden, da die Zeit zwischen Beginn der Rotphase und Überfahren der Ampel schwer zu belegen ist. Hier lohnt sich deshalb ein Blick in die Protokolle.

Geblitzt mit überhöhter Geschwindigkeit

Wer mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, muss mit bis zu 3 Monaten Fahrverbot und bis zu 2 Punkten in Flensburg rechnen. Da die Strafen gestaffelt sind, kommt es bei der Strafe teilweise auf jeden km/h Unterschied an. Und ein erfahrener Anwalt kann in vielen Fällen Fehler der Behörden ausfindig machen.

Radaranlagen zur Geschwindigkeitsmessung sind komplexer als man vielleicht denkt. Bei ihrer Aufstellung kann es daher zu Fehlern kommen, durch die die gemessenen Geschwindigkeiten unzuverlässig sein können. Außerdem müssen sie geeicht und fachgerecht gewartet werden. Bei „Laserpistolen“ können Fehler durch falsche Handhabung während der Messung hinzukommen. Gerade auf mehrspurigen Straßen kann auch die Messung durch ein weiteres Fahrzeug verzerrt worden sein. Erfahrene Anwälte fordern daher von der Bußgeldstelle neben den Rohdaten der Geschwindigkeitsmessung und den Protokollen zu Ausbildung, Aufstellung und Wartung auch die vollständige Version der aufgenommenen Bilder an.

Abgesehen von technischen Fehlern können den Behörden auch rechtliche Fehler passieren. Insbesondere dürfen Blitzer nicht einfach beliebig aufgestellt werden. Sie müssen einen Mindestabstand zum jeweiligen Verbotsschild einhalten.

Übrigens: Bei einem illegalen Straßenrennen steigen die Strafen noch einmal deutlich an. Hier drohen bis zu 5 Jahre Gefängnis, weshalb man definitiv einen Anwalt einschalten sollte.

Drogen und Alkohol am Steuer

Bei Alkohol am Steuer ist es eher schwierig, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Aber auch hier können der Polizei oder dem beauftragten Arzt Fehler passieren. Insbesondere bei der relativen Fahruntüchtigkeit (zwischen 0,3 und 0,5 Promille) ist die Dokumentation der Ausfallerscheinungen oft angreifbar. Generell sollte der betroffene Fahrer auch nie der Blutentnahme zustimmen, da man so in manchen Fällen später ein Beweisverwertungsverbot erreichen kann.

Drogen sind mit modernen Methoden teilweise sogar in kleinsten Konzentrationen nachweisbar, selbst wenn sie gar keine Wirkung mehr haben. Da es beim Fahren unter Drogeneinfluss – im Gegensatz zu Alkohol am Steuer – keine allgemein gültigen Grenzwerte gibt, ist hier der Ausgang von Bußgeldverfahren vor Gericht häufig offen.

Da auch bei Drogen und Alkohol am Steuer die Strafen teilweise sehr hoch ausfallen, lohnt es sich oft, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

Fahrerflucht

Fahrerflucht (eigentlich „Unfallflucht“) ist eine Straftat, die mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft wird. Grundsätzlich kann die Strafe alle Beteiligten am Unfall treffen, nicht nur den Schuldigen. Da es hier nicht nur um ein Bußgeld, sondern um Strafrecht geht, sollte man auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

Höheres Bußgeld statt Fahrverbot

Wer beruflich oder privat dringend auf das Auto angewiesen ist, kann in vielen Fällen ein Fahrverbot abwenden, auch wenn der Bußgeldbescheid gerechtfertigt ist. Liefert der Rechtsanwalt eine gute Begründung, kann die Behörde auch auf ein Fahrverbot verzichten und stattdessen ein höheres Bußgeld verhängen.

Gut zu wissen: Meist ist von der Bußgeldstelle nicht im Voraus festgelegt, wann das Fahrverbot gelten soll. In Absprache mit der Behörde kann man daher das Fahrverbot oft so legen, dass es in die Zeit fällt, in der man Urlaub hat oder beispielsweise auf Montage ist.

Roland_Tilch

Roland Tilch

Roland Tilch ist seit 1996 bei Dr. Sonntag Rechtsanwälte tätig. Als erfahrender Anwalt im Bereich Verkehrsrecht unterstützt er Mandanten aus Fürth, Nürnberg, Erlangen und der Region auch bei Bußgeldverfahren.
rt@ra-sonntag.de
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