13 fränkische Gemeinden haben zu Jahresmitte einen neuen Mietspiegel erstellt. Einige Gemeinden erhöhen die ortsübliche Vergleichsmiete unabhängig von einem Wohnwertmerkmal um knapp 5 % gegenüber dem Jahr 2023.
Ein Mietspiegel, insbesondere ein qualifizierter Mietspiegel, ist ein wichtiges Hilfsmittel, das Transparenz auf dem Wohnungsmarkt schafft. Er ist eine verbindliche Grundlage für eine Mieterhöhung.
Ein Vermieter erhält ein einfach zu handhabendes Instrument, um sein Mieterhöhungsverlangen rechtssicher zu begründen. Dabei hat er sich an den angegebenen Werten des Mietspiegels zu orientieren.
Für den Mieter bedeutet der qualifizierte Mietspiegel mehr Rechtssicherheit. Das Mieterhöhungsverlangen kann er so überprüfen. Auch werden willkürliche Forderungen verhindert. Beim Mieterhöhungsverlangen ist eine Begründung zwingend erforderlich. Fehlt die Begründung oder wird nur allgemein auf den Mietspiegel verwiesen, ohne dabei die Eckdaten, von denen der Vermieter ausgeht, konkret zu benennen, ist das Mieterhöhungsverlangen unbegründet.
Bei Fragen rund um Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herrn Rechtsanwalt Philipp Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.