Persönliche Versicherungen

Rechtsschutzversicherung

Mit einer Rechtsschutzversicherung werden insbesondere Anwaltskosten, Gerichtskosten und Sachverständigenkosten abgedeckt. Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag, der die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen abdeckt.

Krankenversicherung

Wenn Sie erkrankt sind, haben Sie bestimmte Rechte, egal ob privat oder gesetzlich krankenversichert. Ob die Kostenübernahme für notwendige Behandlungen und Heilmittel oder Einspruch nach abgelehntem Antrag auf Kostenübernahme – wir regeln diese Angelegenheiten für Sie.

Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung soll die gesetzliche Rente aufstocken, indem man monatliche Beiträge bezahlt und am Ende der Vertragslaufzeit eine Rente erhält. Man kann einen privaten Rentenversicherungsvertrag rein auf Rentenbasis abschließen. Dabei hat man später kein Wahlrecht mehr, ob man nicht doch eine Einmalzahlung möchte.

Lebensversicherung

Auch eine Lebensversicherung soll Einkommen und Auskommen im Alter sichern. Es gibt Lebensversicherungen auf Kapitalbasis, wobei bei Ablauf der Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme auf einmal ausbezahlt wird. Darüber hinaus gibt es aber auch Lebensversicherungen mit einem Rentenwahlrecht. Dabei kann man sich bei Ablauf der Versicherung entscheiden, ob man anstelle der Einmalzahlung eine lebenslange Rentenzahlung möchte.

Unfallversicherung

Mit einer Unfallversicherung sichert man sich gegen die Folgen eines Unfalles ab. Bei Dauerschäden zahlt die Unfallversicherung, je nach Vereinbarung, eine Rente oder Invaliditätsleistung. Es können auch weitere Leistungen wie Heilbehandlung, Rehabilitation oder  Krankentagegelder vereinbart werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Da man Unfälle und schwere Krankheiten nie zu vollständig ausschließen kann, unterliegt jeder von uns dem Risiko der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit. Wer im Falle eines Falles keine private Vorsorge getroffen hat, muss sich komplett auf das staatliche System verlassen.

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Tätigkeit auszuüben, sollten Sie sich umgehend über Ihre Rechte und Möglichkeiten informieren und diese mitunter auch gerichtlich durchsetzen. Wir helfen Ihnen in allen Fragen rund um die Erwerbsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit.

Roland_Tilch

Roland Tilch

Fachanwalt für Versicherungsrecht
In der Kanzlei seit 1996

rt@ra-sonntag.de