Viele Immobilieneigentümer sind der Meinung, dass eine Mieterhöhung hin zur ortsüblichen Vergleichsmiete mit der Zeit automatisch eintritt. Dies ist jedoch ein Mythos. Ein Vermieter hat sich selbst um die Mieterhöhung zu kümmern. Es gibt drei Formen der Mietanpassung: Die einzige, die „automatisch“ erfolgt, ist die der vereinbarten Staffelmiete. Hier haben der Mieter und Vermieter die Mieterhöhung bereits im Mietvertrag festgelegt. s.
Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herrn Rechtsanwalt Philipp Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.