Für dieselbe Erkrankung erhält man 72 Wochen Krankengeld. Zuvor hat der Arbeitgeber grundsätzlich sechs Wochen Lohnfortzahlung zu leisten. Die Begrenzung gilt beim Krankengeld jedoch nur für dieselbe Erkrankung oder sich überschneidende Erkrankungen. Allerdings kann die Krankenkasse bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit auffordern, innerhalb von zehn Wochen einen Reha-Antrag im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Wird dieser Antrag nicht gestellt, entfällt der Krankengeldanspruch.
Bevor die Krankenkasse zur Stellung des Reha-Antrages auffordert, muss sie zunächst einmal den Versicherten anhören. Danach hat sie ein ärztliches Gutachten einzuholen. Meistens liegt jedoch kein ärztliches Gutachten vor und die Krankenkasse bezieht sich auf eine kurze Stellungnahme des medizinischen Dienstes. Dies reicht jedoch nicht aus.
Oft scheitern die Krankenkassen mit ihrer ordnungsgemäßen Aufforderung. Deshalb ist das Krankengeld weiter zu bezahlen.
Bei Fragen rund um das Krankengeld steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Roland Tilch, Fachanwalt für Sozialrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.