Jobrad im Unterhaltsrecht – geldwerter Vorteil?

Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


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Arbeitgeber überlassen ihren Arbeitnehmern gerne auf Wunsch auf Leasingbasis ein Fahrrad („Jobrad“). Wie ist diese Überlassung unterhaltsrechtlich zu sehen? Nutzt der Unterhaltsverpflichtete das Jobrad auch privat, so ist sein Einkommen so zu berechnen als hätte er die Gehaltsumwandlung nicht vorgenommen. Dies bedeutet, dass dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten der fiktive Nettobetrag zugerechnet wird, den er als Teil seines Bruttoeinkommens für das Jobrad aufwendet. In der Regel ist dies die volle Leasingrate.

Sie haben Fragen zur Unterhaltsberechnung? Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth berät und unterstützt Sie hier gerne.