Immer Ärger mit dem Müll

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Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


pk@ra-sonntag

0911971870

Anfallender Müll kann ein Mietverhältnis belasten. Im Zeichen des Recyclings haben mittlerweile alle Gemeinden die Mülltrennung eingeführt. Dies führt gerade in Mehrfamilienhäusern zu Problemen, wenn sich nicht alle Anwohner an die Mülltrennung halten. Kommt es wiederholt vor, dass Müll in den nicht dafür vorgesehenen Behältern entsorgt wird, werden diese Behälter von der Müllabfuhr nicht mitgenommen. Der Vermieter kann externe Dienstleister mit der regelmäßigen Kontrolle der Behälter beauftragen. Gegebenenfalls sortiert dieser dann den Müll in die dafür vorgesehenen Behälter. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die durch diesen externen Dienstleister entstandenen Kosten im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Es sind nämlich Kosten der Müllbeseitigung im Sinne der Betriebskostenverordnung. Mieter können diese Mehrkosten vermeiden, indem sie den Müll richtig trennen.

Bei Fragen zu Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.