Die gesetzliche Unfallversicherung ist die Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Alle Arbeitnehmer sind dort gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten pflichtversichert. Der Arbeitgeber meldet seine Arbeitnehmer und zahlt Beiträge an die Berufsgenossenschaft. Alle Mitarbeiter sind dann gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Sie erhalten im Bedarfsfall Geldleistungen oder medizinische Unterstützung.
Als Berufsunfall zählt ein von außen wirkendes Ereignis, welches zu einem Körperschaden führt.
Für den, der beim Verlassen des Büros auf der Treppe des Bürogebäudes schwindelbedingt stürzt und sich den Arm bricht, ist die Berufsgenossenschaft nicht eintrittspflichtig. Stolpert der Arbeitnehmer über ein Hindernis auf der Treppe, so liegt ein versichertes Ereignis vor.
Bei Fragen rund um das Sozialrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Roland Tilch, gerne mit Rat und Tat zur Seite.