Einen Wasseranschluss braucht der Garten

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Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


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Ein blühender Garten ist etwas Schönes, jedoch auch etwas Arbeitsintensives. Wenn eine Immobilie mit Garten vermietet wird, wird in der Regel eine Verpflichtung zur Pflege und zum Erhalt des Gartens vereinbart. Gerade in den immer heißer werdenden Sommern ist ein ausgiebiges Gießen erforderlich. Dies wird schwierig, wenn die Immobilie über keinen geeigneten Wasseranschluss im Garten verfügt. Der BGH hat in einer neuen Entscheidung festgehalten, dass der Vermieter verpflichtet ist, für die Bewässerung des Gartens in der Immobilie einen Wasseranschluss einzurichten. Die Immobilie muss über einen entsprechenden Gartenwasseranschluss verfügen. Andernfalls ist die Pflege des Gartens nicht mit vertretbarem Aufwand durchführbar. Fehlt der Wasserhahn, kann der Vermieter sogar verpflichtet sein, einen entsprechenden Wasseranschluss herzustellen.

Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.