Der Mietvertrag per WhatsApp

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Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


pk@ra-sonntag

0911971870

In unserer schnelllebigen Zeit, die durch soziale Medien und Messenger-Dienste geprägt ist, ist nicht jedem bewusst, dass auch ein über diese Dienste geschlossener Vertrag wirksam ist. Vermieter bieten über soziale Plattformen ihre Wohnungen zur Vermietung an. Nach einer Anfrage durch einen potenziellen Mieter schickt der Vermieter diesem die Ablichtung eines Mietvertragsentwurfes zu. Aus diesem ergibt sich, zu welchen Konditionen die Wohnung vermietet werden soll. Stimmt der Mieter den Bedingungen zu, ist ein Vertrag entstanden. Dies hat zur Folge, dass sich der Vermieter gegenüber diesem Mieter schadensersatzpflichtig macht, wenn er die Wohnung dann doch anderweitig vermietet. Für den Mieter bedeutet dies umgekehrt, dass er ab Beginn des Mietverhältnisses Miete schuldet. Wenn er die Wohnung doch nicht beziehen möchte, weil er in der Zwischenzeit eine bessere Wohnung gefunden hat, muss er das Mietverhältnis ordentlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Für diese Zeit schuldet der Mieter die vollen Mieten.

Bei Fragen rund um Mietrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.