Hochzeit im Schloß

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Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


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Eine Hochzeit feiert man zumeist nur einmal und soll ein schöner Tag im Leben sein. Eine große Hochzeitsfeier mit Freunden und Verwandten kann aber wegen Corona ausfallen. Das ist dann doppelt unangenehm, wenn man schon den Veranstaltungsraum gebucht hat und der Betreiber trotz ausgefallener Hochzeit das Geld für die Feier haben will. Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Kündigungsrecht des Brautpaares wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage besteht, auch wenn die Feier in einem kleineren Rahmen stattfinden könnte. Es ist eine Ausgleichszahlung zu leisten. In dem zu entscheidenden Fall hatte ein Ehepaar Räumlichkeiten in einem Schloss angemietet, um ihre Hochzeit in Verbindung mit einer Taufe mit insgesamt 120 Gästen zu feiern. Pandemiebedingt wurde durch die dann geltende Corona-Verordnung die Teilnehmerzahl auf Hochzeitsfeiern auf 50 Personen beschränkt. Das Gericht war der Ansicht, dass die Durchführung einer Hochzeitsveranstaltung aus Sicht der Heiratenden erkennbar ein ganz besonderes einmaliges Ereignis ist und nicht verlegt werden kann. Gleichwohl musste das Brautpaar dem Veranstalter wegen fehlgeschlagener Investitionen einen Ausgleich zahlen. Das waren nur ein Viertel der ursprünglich vereinbarten Miete.

Bei Fragen zum Mietrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.