Arbeitsverhältnis beendet – Abfindung?

anwalt-recht-vertragsrecht-markler
anwalt-fuerth-roland_tilch

Roland Tilch


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 1996


rt@ra-sonntag.de

0911971870

Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes sieht das Gesetz grundsätzlich nicht vor. Wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, muss man innerhalb einer Frist von drei Wochen seit Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen. Beschäftigt der Arbeitgeber mehr als zehn Mitarbeiter und besteht das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate, kann der Arbeitgeber nur aus personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Gründen kündigen. Oft sind Kündigungsgründe nur vorgeschoben. Das Arbeitsgericht wird dann vorschlagen, dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst und eine Abfindung bezahlt wird. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Als Anhaltspunkt kann pro Beschäftigungsjahr die Hälfte eines Bruttogehaltes angesetzt werden.

Wenn Sie zum Arbeitsrecht Fragen haben, können Sie sich an die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, Hans-Vogel-Straße 2, 90765 Fürth wenden.