Wie entsteht gemeinsame elterliche Sorge?

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


gs@ra-sonntag.de

0911971870

Wenn ein Kind ehelich geboren wird, besteht grundsätzlich immer die gemeinsame elterliche Sorge. Wird ein Kind von nichtverheirateten Eltern geboren, dann hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Heiraten die Eltern, wird das Kind ehelich. Es entsteht dann automatisch die gemeinsame elterliche Sorge. Bleiben die Eltern unverheiratet, dann kann der Vater sorgeberechtigt werden, wenn die Mutter zustimmt. Die Zustimmungserklärung wird beim Jugendamt gemeinsam abgegeben. Stimmt die Mutter nicht zu, dann muss das Gericht klären, ob die gemeinsame elterliche Sorge dem Wohl des Kindes widerspricht.

Wenn Sie zum Familienrecht Fragen haben, können Sie sich an Frau Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, in der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth wenden.