Verkehrsrecht

Der Auffahrunfall

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Roland Tilch


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 1996


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Von einem Auffahrunfall spricht man, wenn mehrere Fahrzeuge, die sich in gleicher Fahrtrichtung bewegen, miteinander deshalb kollidieren, weil das hintere Fahrzeug schneller fährt, als das vordere. Der Unfall kann sich aber auch so ereignen, dass der Vorausfahrende zögert und abbremst, den Rückwärtsgang einlegt und rückwärtsfahrend auf das nachfolgende Fahrzeug auffährt.

Grundsätzlich gilt, dass der Unfallverursacher für einen Unfall aufzukommen hat. Grundsätzlich gilt auch, dass derjenige zahlen muss, der aufgefahren ist. Dies wird „Anscheinsbeweis“ genannt. Es wird dann einfach vermutet, dass der Auffahrende am Unfall schuld ist. Anders ist es, wenn ein Mitverschulden gegeben ist, wenn beispielsweise direkt vor dem schneller fahrenden Hintermann die Spur gewechselt wurde oder die Bremsleuchten defekt sind.

Wenn Sie zu Unfällen und Unfallfolgen Fragen haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, Hans-Vogel-Straße 2, 90765 Fürth, wenden.