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Frist einhalten bei Krankengeldansprüchen

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Roland Tilch


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 1996


rt@ra-sonntag.de

0911971870

Wer länger als sechs Wochen krank ist, bekommt keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, sondern als gesetzlich Versicherter Krankengeld von der Krankenkasse. Wer dabei bestimmte Fristen nicht einhält, kann seine Ansprüche verlieren. Die Arbeitsunfähigkeit muss spätestens am siebten Tag nach dem Auslaufdatum der letzten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Krankenkasse mitgeteilt werden. Anderenfalls gibt es kein Krankengeld. Die Krankenkasse nehmen diese Frist sehr ernst. Dabei ist auch zu beachten, dass ein Verlust der Krankmeldung auf dem Postweg dem Versicherungsnehmer zugerechnet wird. Es empfiehlt sich deshalb, Krankmeldungen beispielsweise vorab auf elektronischem Weg an die Krankenkasse weiterzuleiten, damit die Frist gewahrt ist.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, , Hans-Vogel-Straße 2, 90765 Fürth, wenden.