Umgangsrecht – Umgangspflicht?

Kind am Meer während der Elternzeit
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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


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Kurzinfo Familienrecht Jan. 21

Bisher war es so, dass Familiengerichte zwar ein Recht zum Umgang, aber keine Pflicht zum Umgang für durchsetzbar hielten. Wenn ein Elternteil keinen Umgang haben wollte, dann konnte hier nichts erzwungen werden. Nun hat das OLG Frankfurt anders entschieden: Ein getrennt lebender Vater wurde auch gegen seinen Willen zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtet, da es dem Kindswohl diente. Die Richter/innen verpflichteten einen Vater zum Kontakt mit seinen drei Söhnen aus erster Ehe. Deren Mutter hatte 2019 ein Umgangsverfahren eingeleitet. Als Begründung gab die Mutter an, dass die Kinder den Vater vermissen.

Das Amtsgericht verpflichtete den Vater in der 1. Instanz dazu, die Söhne einmal im Monat tagsüber zu treffen. Der Vater dagegen gab an, er stehe unter enormen Druck. Deshalb könne er den Umgang nicht ausüben. Er habe ein neugeborenes Kind und arbeite mehr als Vollzeit. Auch schlafe er nicht ausreichend. Das OLG Frankfurt wies die Beschwerde des Vaters zurück. Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern. Mithin hätten Eltern auch eine gesetzliche Verpflichtung dazu.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, , Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.