Was geschieht mit einem gemeinsamen Darlehen bei der Trennung?

Symbolbild: Ein Paar trennt sich. Was geschieht mit dem gemeinsamen Darlehen bei Trennung?
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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


gs@ra-sonntag.de

0911971870

Kurzinfo Familienrecht Dez. 2020

Wenn ein Darlehen gemeinsam aufgenommen wurde, d. h. nun getrennt lebende Eheleute einen Darlehensvertrag unterschrieben haben, dann ändert sich durch die Trennung im Verhältnis gegenüber der Bank nichts. Beide bleiben weiterhin verpflichtet. Wer die Darlehensraten zahlt, ist der Bank egal. Wenn einige Raten nicht eingegangen sind, kann die Bank das Darlehen kündigen. Deshalb ist es wichtig, nach einer Trennung zu klären, was mit den gemeinsamen Darlehen geschehen soll. Um eine Kündigung durch die Bank zu vermeiden, sollte sichergestellt sein, dass die Raten immer vollständig und pünktlich gezahlt werden. Nicht zu empfehlen ist dabei eine Absprache, dass jeder Partner die Hälfte an die Bank überweist. Geht die Hälfte eines Partners nicht rechtzeitig oder vollständig ein, ist es für die Bank so, als sei die Rate nicht bezahlt worden. Sie kann also wieder kündigen. Wurde das Darlehen zur Finanzierung einer gemeinsamen Immobilie verwendet, dann kann derjenige das Darlehen weiterzahlen, der in der Immobilie wohnen bleibt. Er hat ja dann die Vorteile aus der Nutzung. Es ist aber darauf zu achten, dass die Darlehensraten dann auch in die Unterhaltsberechnung eingestellt werden. Sie können den Unterhaltsanspruch mindern oder erhöhen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.