Mein Zaun ist höher als deiner

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Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
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Kurzinfo Wohnungseigentumsrecht Aug. 20

Ein Hauseigentümer hat an seinem Grundstück einen über 1,80 m hohen Zaun angebracht. Er verlangte von seinem Nachbarn, dass dieser nun aber seinen Zaun entferne, da der über 2 m hoch sei. Ortsüblich seien nur 1,20 m. Die entsprechende Klage des Eigentümers wies das Landgericht Koblenz ab. In seiner Entscheidung führte es aus, dass Nachbarn durch das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet seien. Diese Pflicht kann aber zur Beschränkung bis hin zum Ausschluss nachbarrechtlicher Rechte führen, wenn die widerstreitenden Interessen dies gebieten. In diesem Fall führe der Rückbau des Zauns des beklagten Nachbarn auf die ortsüblichen 1,20 m – so das Gericht – dazu, dass der Zaun des klagenden Nachbarn seinerseits 60 cm höher als zulässig wäre. Ein schützenswertes Interesse der klagenden Nachbarin an einem solchen Zustand war für das Gericht nicht zu erkennen.

Bei Fragen oder Problemen rund um Ihre Eigentumswohnung steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.