Garantie und Gewährleistung beim Autokauf

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Roland Tilch


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 1996


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Kurzinformation Verkehrsrecht Juli 2020

Garantie erhält man dann, wenn man ein Fahrzeug neu kauft. Gewährleistung wird von den Herstellern der Fahrzeuge eingeräumt und umfasst meistens keine Verschleißteile. Bei einer Garantie wird die Frage, ob zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeuges dieses bereits mangelhaft war, nicht gestellt. Bei Gewährleistung ist es anders: Tritt hier ein Mangel am Fahrzeug auf, so muss geklärt werden werden, ob dieser Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe am Fahrzeug vorhanden war. Nur dann hat der Händler zu gewährleisten. Die Beweislast dafür, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war, trägt zunächst der Verkäufer, dann der Käufer. Es ist deshalb für den Käufer wichtig, Mängel so früh wie möglich festzustellen und geltend zu machen.

Wenn Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, Hans-Vogel-Straße 2, 90765 Fürth wenden.