Betriebsrente nach Scheidung

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


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Kurzinformation Familienrecht Juni 2020

Wenn sich Ehegatten scheiden lassen, wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden sowohl gesetzliche, private als auch betriebliche Rentenanwartschaften aufgeteilt. Ausgeglichen wird die Ehezeit. Dies ist vom Ersten des Monats der Heirat bis zum Letzten des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Haben die Ehegatten also im Mai 2005 geheiratet und wurde der Scheidungsantrag im Mai 2020 zugestellt, dann wird der Zeitraum 01.05.2005 bis 30.04.2020 ausgeglichen. Der Ausgleich erfolgt so, dass alle Anwartschaften hälftig geteilt werden. Ungerechtigkeiten gab es bisher bei der Aufteilung von Betriebsrenten. Dort gibt es eine Ausnahmeregelung. In bestimmten Fällen kann der Betriebsrentenversicherer verlangen, dass der ausgleichsberechtigte Ehepartner, der nicht dem Betrieb angehört, seinen Ausgleichsanteil aus dem Versorgungsausgleich bei einer anderen Rentenversicherung anlegt. Dies führt zu Verlusten. Die Ausgleichsberechtigten bekamen vom neuen Versicherer aufgrund der stark gesunkenen Zinsen später deutlich weniger Rente ausbezahlt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass es grundsätzlich in Ordnung ist, wenn bei einer Scheidung Betriebsrentenansprüche auf eine andere Rentenversicherung übertragen werden müssen. Dabei dürfen Nachteile aber nicht um jeden Preis auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten verlagert werden. Die Familiengerichte müssen in Zukunft sicherstellen, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte nicht benachteiligt wird. Sie müssen den Ausgleichswert bei der externen Teilung der Betriebsrenten so festsetzen, dass ein übermäßiger Verlust verhindert wird.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Hans-Vogel-Str. 2, 90765 Fürth.