Umgang trotz Covid?

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


gs@ra-sonntag.de

0911971870

Kurzinformation Familienrecht Mai 2020

Im Rahmen der covid-bedingten Ausgangsbeschränkungen haben einige Eltern vereinbarte Umgangstermine abgesagt. Angegeben wurde, dass die Gefahr vor einer Ansteckung besteht. Bisher gibt es, wenn der Umgangsberechtigte einen Umgang trotzdem gerichtlich geltend gemacht hat, nur erstinstanzliche Entscheidungen der Amtsgerichte zu diesem Thema. Entscheidungen im Beschwerdeverfahren der Oberlandesgerichte liegen noch nicht vor, da dies noch einige Zeit dauern wird. Die Amtsgerichte haben überwiegend so entschieden, dass die Umgänge grundsätzlich stattzufinden haben. Nur wenn entweder beim Kind oder bei dem Elternteil gesundheitliche Einschränkungen bestehen, bei dem das Kind wohnt, kann über eine vorübergehende Aussetzung des Umgangs nachgedacht werden. Die Gerichte gehen dabei davon aus, dass der umgangsberechtigte Elternteil verantwortungsvoll handelt und das Kind grundsätzlich keiner Gefährdung aussetzt.

Bei Fragen zum Familienrecht können Sie sich an die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Frau Dr. Gabriele Sonntag, wenden.