Der ehebedingte Nachteil – was ist das?

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


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Kurzinformation Eherecht April 2020

In der Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt taucht immer wieder der „ehebedingte Nachteil“ auf. Meist liegt er auf Seiten der Ehefrau. Er besteht dann, wenn ein Ehegatte sich entschlossen hat, seinen Arbeitsplatz aufzugeben, um die Haushaltsführung und Kinderbetreuung zu übernehmen. Dann kann er nicht die gleiche Karriere machen wie der Ehegatte, der seine Berufstätigkeit ohne Einschränkung fortsetzt und sich beruflich weiter entwickelt. Ein ehebedingter Nachteil liegt allerdings dann nicht vor, wenn die Ehegestaltung für den Erwerbsnachteil nicht ursächlich war. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Ehegatte seinen Arbeitsplatz ausschließlich aus Gründen aufgegeben oder verloren hätte, die außerhalb der Ehegestaltung liegen.

Bei Fragen zum Familienrecht können Sie sich an die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Frau Dr. Gabriele Sonntag, wenden.