Minibagger im Familienrecht

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


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Kurzinformation Familienrecht Dezember 2019

Ein getrennt lebendes Ehepaar wollte sein gemeinsames Vermögen auseinandersetzen. Der Mann hatte vor Jahren einen Minibagger gekauft. Vor Gericht stritten die Beteiligten darüber, ob dies ein Haushaltsgegenstand oder ein Gegenstand ist, der nur dem persönlichen Gebrauch dient. Das OLG Hamburg entschied, dass anders als bei vielen Gegenständen, bei denen die Nutzung für den gemeinsamen Haushalt (wozu auch ein Garten gehört) naheliegend ist, ist dies bei einem Minibagger nicht der Fall ist. Das Gericht fragte, wie der Bagger in der Vergangenheit genutzt wurde. Der Ehemann hatte den Minibagger nur ein einziges Mal für den Garten genutzt. Sonst stand er in der Garage. Das Gericht entschied sich gegen einen Haushaltsgegenstand, weil die nur einmalige Nutzung dafür spricht, dass die Freizeitgestaltung des Ehemannes beim Erwerb im Vordergrund stand. Der Minibagger war also ein „Liebhaberobjekt“ und kein Haushaltsgegenstand.

Dr. Gabriele Sonntag